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 Unglücksrabe überlebt

  Langenargen – Es muss am 26. Mai 2009 passiert sein, vermutlich ist die kleine Rabenkrähe bei dem

  schweren Sturm, der an diesem Tag über den Bodensee fegte, aus dem Nest gefallen.

  

  Fest steht, dass ein Ehepaar aus Langenargen den kleinen Vogel aufgelesen und mit nach Hause genommen hat.

  Jetzt haben Tierfreunde aus der Nachbarschaft Alarm geschlagen, weil der Vogel noch immer in einem viel zu kleinen

  Käfig eingesperrt war. Die Tierfreunde Bodenseekreis wurden gerufen. An den Flügeln und am Schwanz sind alle Federn

  abgestoßen und was an stumpfem Gefieder übrig geblieben ist, bietet einen erbärmlichen Anblick.

  So macht man es am besten nicht. Hier kann man wiedermal sehen, wie falsch verstandene Tierliebe für so ein Tier

  richtig bitter werden kann“, sagt Markus Müller, der bei den Tierfreunden Bodenseekreis für Wildtiere zuständig ist und

  den Vogel aus seinem Gefängnis befreit hat. „Niemand darf ein Wildtier mitnehmen und einfach behalten“, sagt er.

  Selbst der Tierschutzverein braucht dafür eine amtliche Genehmigung.

  Dass der Unglücksrabe sich in Gefangenschaft nicht zähmen ließ, war sein Glück und ist nun seine große Chance,

  denn das war die Voraussetzung dafür, dass das Tier im einzigen Vogelschutzzentrum Baden-Württembergs,

  beim NABU in Mössingen, angenommen wurde. „Wir werden ihm Kieselerde geben und hoffen,

  dass die Federn wieder wachsen“, sagte Ruth Margret Bühler, die Fachfrau vor Ort.

  Etwa ein Jahr wird die Mauserperiode dauern. Dass die Federn nicht nachwachsen, daran möchte niemand denken,

  denn das wäre das Todesurteil für den armen Vogel. Wachsen die Federn aber wieder, dann hat die Rabenkrähe im

  großen NABU-Gehege sogar zwei Artgenossen, die ihm Fliegen und die Futtersuche beibringen können.

 

  Die Tierschützer vom Bodensee haben eine Identifikationsnummer für den Vogel bekommen, anhand derer sie sich

  jederzeit nach dem Zustand des Patienten erkundigen können. Für die Unkosten müssen sie allerdings aufkommen.

  Wer einen kleinen, vermeintlich hilflosen Vogel findet, der sollte ihn nicht gleich mitnehmen.

  Wir fragen immer, wo der Vogel gefunden wurde, bringen ihn zurück und in mehr als 50 Prozent der Fälle erwarten uns

  die aufgeregten Eltern dann schon schimpfend“, sagt Markus Müller. „Es ist ein Irrglaube, dass die Eltern das Tier nicht

  mehr annehmen, wenn es von einem Menschen angefasst wurde. Am besten man hebt das Vogelkind, wenn es durch

  Straßenverkehr gefährdet ist, auf und setzt es in einen Busch. Meist kommen die Eltern bald, um es zu füttern“,

  erklärt die Fachfrau.

 

  „Als Faustregel gilt, je kürzer der Schwanz, desto näher das Nest“, erklärt Angelika Knöpfler von den Tierfreunden

  Bodenseekreis, die sich zwischenzeitlich um die Rabenkrähe gekümmert hat. Ein Vogelkind, das bereits befiedert ist,

  stehen und hüpfen kann und nicht augenscheinlich verletzt ist, wurde nicht „verlassen“. Es steht normalerweise im

  Kontakt zu Eltern und Geschwistern, darf also keinesfalls zur „Handaufzucht“ mitgenommen werden. Im Zweifelsfall

  empfiehlt es sich, den Vogel ein paar Stunden zu beobachten und Kontakt mit dem örtlichen Tierschutz aufzunehmen.

 

  Die Tierfreunde Bodenseekreis in Langenargen sind erreichbar unter Telefon 0 75 43 / 91 27 26,

  das Vogelschutzzentrum in Mössingen unter Telefon 0 74 73 / 10 22

 

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