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Unglücksrabe überlebt
Langenargen – Es muss am 26. Mai
2009 passiert sein, vermutlich ist die kleine Rabenkrähe bei dem
schweren
Sturm, der an diesem Tag über den Bodensee fegte, aus dem Nest gefallen.

Fest steht, dass ein
Ehepaar aus Langenargen den kleinen Vogel aufgelesen und mit nach Hause
genommen hat.
Jetzt haben Tierfreunde aus der Nachbarschaft Alarm geschlagen,
weil der Vogel noch immer in einem viel zu kleinen
Käfig eingesperrt war. Die
Tierfreunde Bodenseekreis wurden gerufen. An den Flügeln und am Schwanz sind
alle Federn
abgestoßen und was an stumpfem Gefieder übrig geblieben ist, bietet
einen erbärmlichen Anblick.
So macht man es am
besten nicht. Hier kann man
wiedermal sehen, wie falsch verstandene Tierliebe für so ein Tier
richtig
bitter werden kann“, sagt Markus Müller, der bei den Tierfreunden Bodenseekreis
für Wildtiere zuständig ist und
den Vogel aus seinem
Gefängnis befreit hat.
„Niemand darf ein Wildtier mitnehmen und einfach behalten“, sagt er.
Selbst der
Tierschutzverein braucht dafür eine amtliche Genehmigung.
Dass der Unglücksrabe sich
in Gefangenschaft nicht zähmen ließ, war sein Glück und ist nun seine große Chance,
denn das war die Voraussetzung dafür, dass das Tier im einzigen
Vogelschutzzentrum Baden-Württembergs,
beim NABU in Mössingen, angenommen
wurde. „Wir werden ihm Kieselerde geben und hoffen,
dass die Federn wieder
wachsen“, sagte Ruth Margret Bühler, die Fachfrau vor Ort.
Etwa ein Jahr wird
die Mauserperiode dauern. Dass die Federn nicht nachwachsen, daran möchte
niemand denken,
denn das wäre das Todesurteil für den armen Vogel. Wachsen die
Federn aber wieder, dann hat die Rabenkrähe im
großen NABU-Gehege sogar zwei
Artgenossen, die ihm Fliegen und die Futtersuche beibringen können.
Die Tierschützer vom
Bodensee haben eine Identifikationsnummer für den Vogel bekommen, anhand derer
sie sich
jederzeit nach dem Zustand des Patienten erkundigen können. Für die
Unkosten müssen sie allerdings aufkommen.
Wer einen kleinen, vermeintlich
hilflosen Vogel findet, der sollte ihn nicht gleich mitnehmen.
Wir fragen
immer, wo der Vogel gefunden wurde, bringen ihn zurück und in mehr als 50
Prozent der Fälle erwarten uns
die aufgeregten Eltern dann schon schimpfend“,
sagt Markus Müller. „Es ist ein Irrglaube, dass die Eltern das Tier nicht
mehr
annehmen, wenn es von einem Menschen angefasst wurde. Am besten man hebt das
Vogelkind, wenn es durch
Straßenverkehr gefährdet ist, auf und setzt es in
einen Busch. Meist kommen die Eltern bald, um es zu füttern“,
erklärt die
Fachfrau.
„Als Faustregel gilt, je
kürzer der Schwanz, desto näher das Nest“, erklärt Angelika Knöpfler von den
Tierfreunden
Bodenseekreis, die sich zwischenzeitlich um die Rabenkrähe
gekümmert hat. Ein Vogelkind, das bereits befiedert ist,
stehen und hüpfen kann
und nicht augenscheinlich verletzt ist, wurde nicht „verlassen“. Es steht
normalerweise im
Kontakt zu Eltern und Geschwistern, darf also keinesfalls zur
„Handaufzucht“ mitgenommen werden. Im Zweifelsfall
empfiehlt es sich, den Vogel
ein paar Stunden zu beobachten und Kontakt mit dem örtlichen Tierschutz
aufzunehmen.
Die Tierfreunde
Bodenseekreis in Langenargen sind erreichbar unter Telefon 0 75 43 / 91 27 26,
das Vogelschutzzentrum in Mössingen unter Telefon 0 74 73 / 10 22
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